Rechtsprechung
BVerwG, 31.01.1984 - 9 CB 695.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Frage der Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Begriff der "offensichtlichen Unzulässigkeit" einer Klage - Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 23.04.1982 - 17 K 12236/81
- BVerwG, 31.01.1984 - 9 CB 695.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81
Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 9 CB 695.82
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - (Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) ausgeführt hat, war der inzwischen aufgehobene § 34 Abs. 1 AuslG auch dann anwendbar, wenn die Klage offensichtlich unzulässig war.Als offensichtlich unzulässig sieht der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann an, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 9 CB 695.82
Die Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vereinbar (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).